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Aktiv in Sachen Patientenschutz

Wenn Patienten vermuten, dass sie durch eine fehlerhafte Behandlung einen Gesundheitsschaden erlitten haben, können sie dies mit Unterstützung ihrer Krankenkasse und des Medizinischen Dienstes klären lassen. Im Auftrag der Krankenkassen erstellen unsere spezialisierten Gutachterinnen und Gutachten ein sachverständiges, interessenneutrales und für die Versicherten kostenfreies Gutachten.

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Ärztinnen und Ärzte schulden ihren Patientinnen und Patienten eine Behandlung, die den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft entspricht. Durch eine fehlerhafte ärztliche Behandlung können Gesundheitsschäden entstehen, die das weitere Leben schwer beeinträchtigen.

Ob es sich im Einzelfall um eine Komplikation oder um einen Behandlungsfehler handelt, kann oft nur mit Hilfe eines fachärztlichen Gutachtens zuverlässig geklärt werden.
Unsere Erfahrung zeigt: Bei etwa einem Viertel der begutachteten Fälle wird der Behandlungsfehlervorwurf bestätigt. In allen anderen Fällen handelt es sich zumeist um Komplikationen.

Für das Gutachten des Medizinischen Dienstes entstehen den Patientinnen und Patienten keine Kosten. Die gesetzlichen Krankenkassen können eigene Kosten, die aufgrund eines Behandlungsfehlers entstanden sind, beim Verursacher geltend machen.

Weitere Informationen

Wird der Behandlungserfolg nicht erreicht, liegt nicht unbedingt ein Behandlungsfehler vor. So können eine Reihe von Komplikationen auftreten, die sich selbst bei großer Sorgfalt nicht vermeiden lassen. Auch die Grunderkrankung kann entsprechende Störungen begründen.

Was ist zu tun – beim Verdacht auf Behandlungsfehler?

Wenn Sie Zweifel an der ordnungsgemäßen Behandlung haben, sollte Sie zunächst das Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt suchen.

Zudem sollten Sie ein Gedächtnisprotokoll verfassen. Darin beschreiben Sie, was wann wo passiert ist und von welchen Maßnahmen Sie glauben, dass sie den Gesundheitsschaden verursacht haben.

Wichtig sind zudem Kopien von ärztlichen oder pflegerischen Unterlagen, die den Behandlungsverlauf wiedergeben (Arztbriefe, Entlassungsberichte, die in der Regel der Hausarzt erhalten hat, etc.).

Danach können Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an die Schlichtungsstelle bzw. Gutachterkommission der zuständigen Ärztekammer wenden. Bei der Gutachterkommission wird ein Begutachtungsverfahren eingeleitet – wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei der Krankenkasse wird nach einem Gespräch und der Anforderung von medizinischen Unterlagen der Medizinische Dienst eingeschaltet.

Unsere spezialisiertes Fachreferat bearbeitet die Behandlungsfehlervorwürfe. Für die Begutachtung stehen erfahrene Ärztinnen und Ärzte nahezu aller Fachbereiche zur Verfügung.

Das Gutachten wird nach Fertigstellung an die Krankenkasse gesandt, die sich dann erneut mit Ihnen in Verbindung setzt. Im Zweifel können Sie das Gutachten mit dem Sachbearbeiter der Krankenkasse oder einem Rechtsanwalt besprechen.

Das Verfahren ist für Patientinnen und Patienten kostenfrei und nicht von der Zustimmung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes abhängig.