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Wichtige Impulse für eine gute Pflege

Um gute und passende Pflegedienste, Betreuungsdienste und Pflegeeinrichtungen zu finden, brauchen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen verlässliche und vergleichbare Informationen.

Seit 2009 überprüft der Medizinische Dienst im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen jedes Jahr die Qualität von Pflegediensten und Pflegeheimen. Ab 2014 erfolgt die Überprüfung der Qualität auch von Tagespflegeeinrichtungen und seit 2021 von ambulanten Betreuungsdiensten. 90 Prozent der Prüfungen führen die Medizinischen Dienste durch, 10 Prozent der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung.

Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg besucht dazu pro Jahr etwa 3.800 Pflegedienste, Betreuungsdienste und Pflegeeinrichtungen. Es zeigt sich, dass die regelmäßigen externen Prüfungen und die damit verbundene Beratung durch den Medizinische Dienst wichtige Impulse für gute Pflegequalität geben.

Die Kriterien der Qualitätsprüfung sind in den bundesweit gültigen Qualitätsprüfungs-Richtlinien geregelt. Darin bildet die sogenannte Ergebnisqualität einen besonderen Schwerpunkt. Als Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer sind beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg Pflegefachkräfte tätig, die über Zusatzqualifikationen und umfassendes Fachwissen verfügen. Bei der Qualitätsprüfung beraten sie die Einrichtungen, mit welchen konkreten Maßnahmen die Pflegequalität weiterentwickelt werden kann.

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Grundsätzliches zu unseren Qualitätsprüfungen

Grundsätzliches zu unseren Qualitätsprüfungen

Die Qualitätsprüfungen bilden eine Einheit aus Prüfung, Beratung und Empfehlung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung.

Dieser beratungsorientierte Ansatz ermöglicht es, bereits während der Qualitätsprüfung bei festgestellten Auffälligkeiten und Qualitätsdefiziten Lösungen aufzuzeigen (Impulsberatung).

In der Regelprüfung erfassen wir wesentliche Aspekte des Pflegezustandes der in die Stichprobe einbezogenen versorgten Personen sowie die Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen (Ergebnisqualität).

Die Prüfung erstreckt sich zudem auf Ablauf, Durchführung und Evaluation der Leistungserbringung (Prozessqualität) sowie auf die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung (Strukturqualität).

Der freundliche, wertschätzende und respektvolle Umgang mit allen Beteiligten hat Priorität. Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen sprechen wir auf Augenhöhe.

Unser gemeinsames Ziel – das Wohl der versorgten Personen – verbindet!

Widget - QPR-Link

Info

Hier finden Sie die seit dem 1. Januar 2022 gültigen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege (QPR Tagespflege).

Weitere umfassende Informationen zum Thema Qualitätsprüfung finden Sie auf der Website des Medizinischen Dienst Bund. 

Unsere Informationsquellen

  • Inaugenscheinnahme der in die Stichprobe einbezogenen versorgten Personen
  • Gespräch mit der versorgten Person oder deren Angehörigen/Bevollmächtigten
  • Fachgespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung
  • Auswertung der Pflegedokumentation

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In vollstationären Pflegeeinrichtungen prüfen wir die Qualität der Unterstützung …

  • … bei der Mobilität und Selbstversorgung,
  • … der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung,
  • … bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z. B. medizinische Behandlungspflege),
  • … bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte,
  • … in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen (z. B. Einzug, Krankenhausaufenthalte),
  • … von versorgten Personen mit herausfordernd erlebtem Verhalten und psychischen Problemlagen

Zudem prüfen wir ...

  • … bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen (z. B. Abwehr von Risiken und Gefährdungen, Schutz von Persönlichkeitsrechten und der Unversehrtheit)
  • … die einrichtungsinterne Organisation und das Qualitätsmanagement

Bei der Bewertung der Qualitätsbereiche prüfen wir, ob die Bewohner die Unterstützung erhalten, die ihrem individuellen Bedarf und ihren Bedürfnissen entsprechen und ob sie keine gesundheitlichen Schädigungen durch Handeln oder Unterlassen der Pflegeeinrichtung erlitten haben.

Im Anschluss an die Beurteilung der personenbezogenen Versorgung prüfen wir bei sechs in die Stichprobe einbezogenen Personen, ob die von der Pflegeeinrichtung selbst erfassten Indikatorendaten zur Versorgungsqualität plausibel sind.

In teilstationären Pflegeeinrichtungen (Tagespflege) prüfen wir die Qualität der Unterstützung …

  • … bei der Mobilität und Selbstversorgung,
  • … bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z. B. medizinische Behandlungspflege),
  • … bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte,
  • … in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen (z. B. Aufnahme in die Tagespflege),
  • … von Tagesgästen mit herausfordernd erlebtem Verhalten und psychischen Problemlagen

Im Weiteren prüfen wir ...

  • … bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen (z. B. Abwehr von Risiken und Gefährdungen, Schutz von Persönlichkeitsrechten und der Unversehrtheit)
  • … die einrichtungsinterne Organisation und das Qualitätsmanagement

Bei der Bewertung der Qualitätsbereiche prüfen wir, ob die Tagespflegegäste die Unterstützung erhalten, die ihrem individuellen Bedarf und ihren Bedürfnissen entsprechen und ob sie keine gesundheitlichen Schädigungen durch Handeln oder Unterlassen der Tagespflegeeinrichtung erlitten haben.


In ambulanten Pflegediensten prüfen wir die Qualität der …

  • … körperbezogenen Pflegemaßnahmen,
  • … pflegerischen Betreuungsmaßnahmen,
  • … Hilfen bei der Haushaltsführung,
  • … Leistungen der häuslichen Krankenpflege.

Zudem prüfen wir in ambulanten Pflegediensten, bei den in die Stichprobe einbezogenen Personen, ob die vereinbarten und erbrachten Leistungen nach SGB XI und SGB V korrekt vom Pflegedienst abgerechnet wurden.

 

In ambulanten Betreuungsdienten prüfen wir die Qualität der …

  • … pflegerischen Betreuungsmaßnahmen,
  • … Hilfen bei der Haushaltsführung,

Im Weiteren prüfen wir in ambulanten Betreuungsdiensten, bei den in die Stichprobe einbezogenen Personen, ob die vereinbarten und erbrachten Leistungen nach SGB XI korrekt vom Betreuungsdienst abgerechnet wurden.

 

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So läuft eine Qualitätsprüfung ab

So läuft eine Qualitätsprüfung ab

  • Damit Pflegeeinrichtungen die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen organisieren und eine Pflegefachkraft für das Fachgespräch zur Verfügung stellen können, kündigen wir die Qualitätsprüfung grundsätzlich am Vortag an.
  • Zur Qualitätsprüfung kommen i.d.R. zwei Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes in den ambulanten Pflege-/ Betreuungsdienst bzw. die Pflegeeinrichtung. Die Qualitätsprüfung dauert zumeist ein bis zwei Tage.
  • Nach einem Zufallsprinzip werden in vollstationären Pflegeeinrichtungen neun, in ambulanten Pflegediensten acht, in Tagespflegeeinrichtungen sechs und in ambulanten Betreuungsdiensten fünf versorgte Personen in die Stichprobe aufgenommen. Unsere Prüferinnen und Prüfer besuchen diese, fragen nach ihrer Zufriedenheit sowie der pflegerischen Versorgung bzw. Betreuung – und machen sich ein Bild vom gesundheitlichen und pflegerischen Zustand. Selbstverständlich werden die versorgten Personen oder deren gesetzliche Betreuer/Bevollmächtigte zuvor um ihre Einwilligung gebeten.
  • Unsere Prüferinnen und Prüfer führen mit der begleitenden Pflegefachkraft ein Fachgespräch über Bedarfe und Bedürfnisse der versorgten Person und nehmen Einblick in die Pflegedokumentation.
  • Gemeinsam mit den Pflegefachkräften der Einrichtung werden mögliche Maßnahmen besprochen, um die Pflegesituation zu verbessern: Dabei weisen wir gezielt auf Qualitätsdefizite hin und machen Verbesserungs- oder Lösungsvorschläge.
  • In vollstationären Pflegeeinrichtungen prüfen wir bei sechs in die Zufallsstichprobe einbezogenen Personen die Plausibilität der von der Pflegeeinrichtung halbjährlich selbst erfassten Qualitätsdaten zur Versorgung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner (z. B. Mobilität, Dekubitusentstehung, unbeabsichtigter Gewichtsverlust).
  • Für die Landesverbände der Pflegekassen erstellen wir innerhalb von drei Wochen einen Prüfbericht. Er enthält die Stärken und Schwächen des ambulanten Pflege-/ Betreuungsdienstes oder der stationären Pflegeeinrichtung. Bei bestehenden Auffälligkeiten und Qualitätsdefiziten empfehlen wir konkrete Maßnahmen zu deren Beseitigung. Auch der ambulanten Pflege-/ Betreuungsdienst oder die stationäre Pflegeeinrichtung und die zuständige Heimaufsichtsbehörde erhalten den Prüfbericht. Innerhalb von vier Wochen kann die Einrichtung mit den Landesverbänden der Pflegekassen mögliche strittige Fragen klären. Bestehen Qualitätsdefizite, erteilen die Landesverbände der Pflegekassen dem ambulanten Pflege-/ Betreuungsdienst oder der Pflegeeinrichtung einen Bescheid, in dem die Maßnahmen zur Beseitigung der Qualitätsdefizite inklusive Fristen mitgeteilt werden. 28 Tage nach der Qualitätsprüfung werden die Ergebnisse im Internet und durch Aushang beim ambulanten Pflege-/ Betreuungsdienst beziehungsweise in der Pflegeeinrichtung veröffentlicht. Im Rahmen einer Wiederholungsprüfung kann geprüft werden, ob die Maßnahmen umgesetzt worden sind.
  • Nach der Qualitätsprüfung und dem Erhalt des Prüfberichtes können die geprüften Einrichtungen die Qualitätsprüfung vor Ort und den Prüfbericht bewerten.

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher die Leistungen einzelner Dienste und Einrichtungen besser beurteilen und vergleichen können, stehen verschiedene Online-Portale zur Verfügung. Hier können die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes, die Indikatorenergebnisse der stationären Pflegeeinrichtungen sowie Informationen zu den Pflege-/Betreuungsdiensten und Pflegeeinrichtungen abgerufen werden.

Box Erklärfilm

Film: Impulse für eine gute Pflege - Die Qualitätsprüfung im Pflegeheim

Film: Impulse für eine gute Pflege - Die Qualitätsprüfung im Pflegeheim

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Ihre Ansprechpartner

Haben Sie den Eindruck, dass ein Angehöriger nicht gut gepflegt wird – oder sind Sie selbst nicht einverstanden mit Ihrer Pflege?

Versuchen Sie zunächst, direkt mit dem zuständigen Pflege-/Betreuungsdienst oder mit der Pflegeeinrichtung zu sprechen. Sofern Ihre Bedenken nicht ausgeräumt werden können, sind Ihre Pflegekasse, die jeweils zuständige staatliche Heimaufsichtsbehörde oder der Medizinische Dienst die richtigen Ansprechpartner.

Konsequenzen bei Pflegemängeln

Stellt der Medizinische Dienst bei einer Qualitätsprüfung Mängel fest, so erhält der ambulante Pflege-/Betreuungsdienst oder die stationäre Pflegeeinrichtung von der Pflegekasse einen Maßnahmenbescheid.

Darin werden die Beanstandungen aufgeführt und qualitätsverbessernde Maßnahmen eingefordert. Bei vollstationären Pflegeeinrichtungen versendet der Medizinische Dienst den Prüfbericht auch an die zuständige Heimaufsichtsbehörde, die aufsichtsrechtliche Maßnahmen einleiten kann.

Qualitätssicherung der Qualitätsprüfung

Um auch für uns selbst eine hohe Qualität zu garantieren, sind verschiedene Qualitätssicherungsmaßnahmen etabliert. Unsere Instrumente zur Qualitätssicherung bei Qualitätsprüfungen von ambulanten Pflege-/Betreuungsdiensten und stationären Pflegeeinrichtungen:

  1. Übergreifende Audits bei Qualitätsprüfungen
  2. Externe Audits durch Sachverständige
  3. Befragungen der Pflegedienste und -einrichtungen
  4. Plausibilitätsprüfung der Prüfberichte

Darüber hinaus kann der Medizinische Dienst Baden-Württemberg auf vielfältige interne Qualitätsinstrumente zurückgreifen und entwickelt diese konsequent weiter.